Allgemeine Geschäftsbedingungen
allgemeine Geschäftsbedingungen
- Soweit nicht gesondert etwas anderes vereinbart wurde, werden Nebenleistungen wie Musikkapellen, Künstlerauftritte, Sonderdrucke von Menükarten oder Blumendekorationen extra berechnet.
- Musik- und Künstlergagen werden vom Auftraggeber entweder direkt mit den betreffenden Musikern oder Künstlern abgerechnet oder sind im Voraus zur Verfügung zu stellen. Anfallende GEMA-Gebühren oder Abgaben zur Künstlersozialkasse trägt der Auftraggeber.
- Die Rechnungsstellung für Speisen, Getränke und Erlebnisangebote erfolgt nach der Anzahl der bei Vertragsabschluss (s. Auftragsbestätigung) genannten Personen. Die eine Woche vor Veranstaltungstag gemeldete Personenzahl ist bindend. Erscheinen mehr Personen, ist die Anzahl der tatsächlich erschienen Personen maßgeblich.
- Im Falle der Stornierung einer Veranstaltung wird ab vier Wochen bis 7 Tage vor Veranstaltungstag eine Gebühr von 50 % der Veranstaltungskosten fällig. Ab einer Woche vor Veranstaltungstag ist der volle Betrag für die angemeldete Personenzahl zu leisten. incl. Materialkosten, Essen, Getränkepauschale und sonstiger Vereinbarungen.
- Alle Preise, die in der Vereinbarung und in den allgemeinen Geschäftsbedingungen genannt sind, sind Endpreise, in denen die gesetzliche Mehrwertsteuer und evtl. Bedienungsgeld enthalten sind.
- Alle Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von zehn Tagen ab Rechungsstellung zu zahlen. Soweit nicht etwas anderes gesondert vereinbart ist, ist bis spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung eine Vorrauszahlung des Fixpreises (s. aktuelle Preisliste) zu leisten. Wird die Vorrauszahlung nicht fristgemäß geleistet, steht dem WIESERHof ein Rücktrittsrecht zu.
- Falls der Auftraggeber nicht auch gleich Veranstalter ist, haftet er als Gesamtschuldner mit dem Veranstalter.
- Besteht begründeter Anlass zur Vermutung, dass die Veranstaltung den Ruf oder die Sicherheit des WIESERhofs oder seiner Tiere zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, ist der WIESERhof berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist und ohne Leistung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten.
- Rauchen, Feuerwerkskörper und Sternwerfer sind auf dem gesamten Betriebsgelände nicht gestattet.
- Der Auftragsgeber ist dafür verantwortlich, dass das Jugendschutzgesetz eingehalten wird.
- Jede Kindergruppe ist je 10 Kinder von mindestens einer erwachsenen Begleitperson zu beaufsichtigen. Das Personal, die Mitarbeiter und die Familienangehörigen des WIESERhofs übernehmen nicht die Aufsichtspflicht. Die Aufsichtspflicht liegt bie den Eltern.
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Begleiten Sie Ihre Kinder auf dem Hofgelände; achten Sie darauf, dass Ihre Kinder Scheuen /Hallen und den Silobereich (=Tierfutter) nicht betreten. Auf den Silowänden darf nicht balanciert werden. Bitte beachten Sie auch, dass auf dem landwirtschaftlichen Betrieb teilweise große Maschinen fahren und der Bereich zur Straße nicht abgezäunt ist.
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Während Ihres Aufenthalts steht Ihnen und Ihren Kindern der Spielplatz mit Sandkasten, Rutsche, Schaukel und überdachter Sitzgelegenheit im Brotbackhaus zur Verfügung (Nachtruhe 22 Uhr)
- Die Stallungen, die Weideflächen und Gebäude des WIESERhofs dürfen nur in Begleitung des Betriebsleiters/In oder der Mitarbeiter des WIESERhofs bzw. nur mit deren Erlaubnis betreten werden.
- Für alle Kursangebote gilt, dass die Kursgebühr per Vorkasse vollständig zu bezahlen ist. Eine Erstattung eines nicht wahrgenommenen Kurses findet nicht statt. Aus organisatorischen Gründen ist es leider auch nicht möglich, nicht wahrgenommene Kurse nachzuholen. Ein Ersatzteilnehmer kann gestellt werden.
- Falls Sie an einem Kurs nicht teilnehmen können, haben Sie die Möglichkeit einen Ersatzteilnehmer zu benennen, sofern er die Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllt. Eine verbindliche Anmeldung des Ersatzteilnehmers ist erforderlich. Hierbei entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten für Sie bzw. den Ersatzteilnehmer.
- Eine kostenlose Kurs-Stornierung ist möglich, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird oder ein Teilnehmer über die Warteliste nachrutschen kann.